You need to upgrade your Flash Player
|
AGBs
Die angegebenen Preise auf dieser Homepage http://www.sprachcaffe-mexiko.com/german/ und auf allen Unterseiten sind nur gültig für Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz haben.
1. BUCHUNG:
Der Mindestbuchungswert liegt bei 300 €.
Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Buchung unser Anmeldeformular. Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden Sie es SPRACHCAFFE oder Ihrem Reisebüro zu.
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch SPRACHCAFFE zustande.
Wir bestätigen Ihre Buchung schriftlich.
2. ZAHLUNG:
Wir bitten Sie, eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/ Rechnung eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens Euro 250,- pro Teilnehmer zu zahlen. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert.
Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie als "qualifizierte Reiseunterlage" den Sicherungsschein. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE/Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt.
3. LEISTUNGEN & LEISTUNGSMÄNGEL:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die
Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich bei unseren Kollegen vor Ort anzuzeigen, damit sofortige Abhilfe erfolgen kann. Die Anschrift und Telefonnummer unserer örtlichen Agentur liegt den Reiseunterlagen bei. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.
4. LEISTUNGS - UND PREISÄNDERUNGEN:
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von SPRACHCAFFE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Liegt zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, behördlichen Abgaben wie Flughafen- oder Hafengebühren oder, der für die Reise geltenden
Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preisänderung ist nur in dem Verhältnis möglich, wie sich nach Vertragsschluss geänderte Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken. Wir sind verpflichtet, bis zum 21. Tag vor dem Abreisetermin über eine beabsichtigte Preisänderung zu informieren. Eine Preisänderung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahm an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die
Schriftform.
5. RÜCKTRITT:
5.1 Rücktritt durch den RV
SPRACHCAFFE kann bei Nichterreichen einer im Katalog ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten:
a) Sprachcaffe ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Der Rücktritt des RV muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen.
c) Der Reiseteilnehmer erhält die bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich
voll erstattet.
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben.
5.2 Rücktritt durch den Kunden
Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber SPRACHCAFFE vom Reisevertrag zurücktreten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung von uns berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE bzw. Ihrem Reisebüro, bei dem Sie sich angemeldet haben. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet
sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.
Die Rücktrittspauschale beträgt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%,
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%,
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 70%,
am Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise 100% des Gesamtreisepreises.
Treten Sie die Reise nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu erklären, fällt der gesamte Reisepreis an. Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE zurückerstattet.
SPRACHKURSE
Unsere Sprachschule bietet sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an.
Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nur ein oder zwei Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wobei mindestens 60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Einheiten Einzelunterricht oder Zweier-Unterricht, anstelle von 30
Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten Einzel- oder Zweierunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein "upgrade", eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
6. REISERÜCKTRITTSKOSTENPAUSCHALE:
Ersetzt werden dadurch die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise. Bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung tragen Sie einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten, sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.
7. UMBUCHUNG:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Ihre Umbuchungswünsche gerne, soweit uns dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages mit uns dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr in Höhe von Euro 75,- pro Person berechnen.
8. HAFTUNG:
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen
Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so
kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.
9. REISE-, DEVISEN- & ZOLLVORSCHRIFTEN
Sprachcaffe weist die Kunden auf alle wichtigen Reisevorschriften in den Reiseunterlagen hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Der Kunde hat selbst darauf zu achten , dass der Reisepass sowie sonstige
benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.
10. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG:
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
VERANSTALTER:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6
60594 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 61 09 120
Fax: (069) 6 03 13 95
HRB 25400 Frankfurt/M
Stand September 2006 Druckfehler vorbehalten!
© Sprachcaffe Sprachreisen 2008
8 Sprachen - 13 Länder - 25 Sprachschulen
Bildungsurlaub | Examenskurse | Spezialkurse | Einzelunterricht
| Schülersprachreisen
|